CITES
CITES (das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und…
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Hallo, wir sind CITES. Dieser Name ist eine Abkürzung für einen viel längeren offiziellen Titel: das „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“. Obwohl unser Name wie der einer einzelnen Organisation klingen mag, sind wir eigentlich etwas anderes und viel umfassender. Wir sind ein internationales Abkommen, ein wichtiges Versprechen, das sich Regierungen aus der ganzen Welt gegenseitig gegeben haben. Unser Hauptzweck ist von entscheidender Bedeutung: Wir wollen sicherstellen, dass der weltweite Handel mit wilden Tieren und Pflanzen deren Überleben nicht gefährdet. Unsere Geschichte begann im Jahr 1973. Zu dieser Zeit erkannten viele Länder ein wachsendes und besorgniserregendes Problem. Der Handel mit exotischen Tieren und seltenen Pflanzen überquerte mühelos Grenzen, aber die Bemühungen, sie zu schützen, hörten oft an eben diesen Grenzen auf. Es wurde klar, dass kein einzelnes Land allein gefährdete Arten vor den Auswirkungen des globalen Handels schützen konnte. Was gebraucht wurde, war weltweite Zusammenarbeit, ein gemeinsamer Plan. Und so wurde unser Abkommen ins Leben gerufen, um diese Lücke zu schließen und eine vereinte Front für den Schutz der Natur zu bilden.
Um unsere wichtige Aufgabe zu erfüllen, verwenden wir ein Hauptwerkzeug: eine Reihe von Listen, die wir „Anhänge“ nennen. Man kann sich diese Anhänge wie verschiedene Schutzstufen vorstellen. Wir ordnen Arten je nach dem Grad der Gefahr, der sie durch den internationalen Handel ausgesetzt sind, einem von drei Anhängen zu. Jeder Anhang hat unterschiedliche Regeln. Anhang I bietet den höchsten Schutz. Er umfasst Arten, die am stärksten vom Aussterben bedroht sind, wie zum Beispiel majestätische Gorillas und mächtige Tiger. Der kommerzielle Handel mit diesen Arten ist fast vollständig verboten, um ihr Überleben zu sichern. In Anhang II finden sich Arten, die zwar noch nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht sind, es aber werden könnten, wenn der Handel nicht streng kontrolliert und überwacht wird. Ein Beispiel dafür ist der Große Weiße Hai. Der Handel mit diesen Arten ist erlaubt, aber nur unter sehr strengen Auflagen. Anhang III ist ein besonderer Fall: Er enthält Arten, die in mindestens einem Land gesetzlich geschützt sind und dieses Land die anderen CITES-Mitglieder um Hilfe bei der Kontrolle des Handels gebeten hat. Dieses System ermöglicht es uns, unsere Schutzmaßnahmen flexibel an die spezifischen Bedürfnisse jeder Art anzupassen.
Wir sind CITES: Ein globales Versprechen zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt
Hallo, wir sind CITES. Dieser Name ist eine Abkürzung für einen viel längeren offiziellen Titel: das „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“. Obwohl unser Name wie der einer einzelnen Organisation klingen mag, sind wir eigentlich etwas anderes und viel umfassender. Wir sind ein internationales Abkommen, ein wichtiges Versprechen, das sich Regierungen aus der ganzen Welt gegenseitig gegeben haben. Unser Hauptzweck ist von entscheidender Bedeutung: Wir wollen sicherstellen, dass der weltweite Handel mit wilden Tieren und Pflanzen deren Überleben nicht gefährdet. Unsere Geschichte begann im Jahr 1973. Zu dieser Zeit erkannten viele Länder ein wachsendes und besorgniserregendes Problem. Der Handel mit exotischen Tieren und seltenen Pflanzen überquerte mühelos Grenzen, aber die Bemühungen, sie zu schützen, hörten oft an eben diesen Grenzen auf. Es wurde klar, dass kein einzelnes Land allein gefährdete Arten vor den Auswirkungen des globalen Handels schützen konnte. Was gebraucht wurde, war weltweite Zusammenarbeit, ein gemeinsamer Plan. Und so wurde unser Abkommen ins Leben gerufen, um diese Lücke zu schließen und eine vereinte Front für den Schutz der Natur zu bilden.
Um unsere wichtige Aufgabe zu erfüllen, verwenden wir ein Hauptwerkzeug: eine Reihe von Listen, die wir „Anhänge“ nennen. Man kann sich diese Anhänge wie verschiedene Schutzstufen vorstellen. Wir ordnen Arten je nach dem Grad der Gefahr, der sie durch den internationalen Handel ausgesetzt sind, einem von drei Anhängen zu. Jeder Anhang hat unterschiedliche Regeln. Anhang I bietet den höchsten Schutz. Er umfasst Arten, die am stärksten vom Aussterben bedroht sind, wie zum Beispiel majestätische Gorillas und mächtige Tiger. Der kommerzielle Handel mit diesen Arten ist fast vollständig verboten, um ihr Überleben zu sichern. In Anhang II finden sich Arten, die zwar noch nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht sind, es aber werden könnten, wenn der Handel nicht streng kontrolliert und überwacht wird. Ein Beispiel dafür ist der Große Weiße Hai. Der Handel mit diesen Arten ist erlaubt, aber nur unter sehr strengen Auflagen. Anhang III ist ein besonderer Fall: Er enthält Arten, die in mindestens einem Land gesetzlich geschützt sind und dieses Land die anderen CITES-Mitglieder um Hilfe bei der Kontrolle des Handels gebeten hat. Dieses System ermöglicht es uns, unsere Schutzmaßnahmen flexibel an die spezifischen Bedürfnisse jeder Art anzupassen.
Die Erstellung dieser Listen ist jedoch nur der erste Schritt. Um sicherzustellen, dass die Regeln auch in die Tat umgesetzt werden, gibt es ein detailliertes System. Damit eine in unseren Anhängen gelistete Art legal über Grenzen gehandelt werden kann, ist ein Genehmigungssystem erforderlich. Jede Sendung muss von den richtigen Dokumenten begleitet werden, die beweisen, dass der Handel legal, nachhaltig und nachverfolgbar ist. Nachhaltig bedeutet, dass die Entnahme der Tiere oder Pflanzen aus der Wildnis ihrer Population nicht schadet. Wir bei CITES stellen den rechtlichen Rahmen für dieses System zur Verfügung, aber wir haben keine eigene globale „Polizei“, die die Regeln durchsetzt. Stattdessen liegt diese wichtige Verantwortung bei unseren Mitgliedsländern, die wir „Vertragsparteien“ nennen. Jede Vertragspartei ist dafür verantwortlich, ihre eigenen nationalen Gesetze zu schaffen und durchzusetzen, um das Abkommen umzusetzen. Das bedeutet, sie müssen in ihrem Land wissenschaftliche Behörden einrichten, die beraten, ob ein Handel nachhaltig ist, und Verwaltungsbehörden, die die Genehmigungen ausstellen und kontrollieren.
Durch diesen Rahmen der Zusammenarbeit haben die Länder bemerkenswerte Erfolge erzielt. Gemeinsam wurde der Handel mit wertvollen Gütern wie Elefantenelfenbein, Nashornhorn und Meeresschildkröten reguliert. Auch viele Arten von farbenprächtigen Papageien und seltenen Orchideen stehen nun unter Schutz. Dennoch steht unsere Arbeit vor gewaltigen Herausforderungen. Der illegale Handel mit Wildtieren ist nach wie vor ein riesiges, weltweites Problem. Angetrieben von der Aussicht auf hohe Gewinne, versuchen gut organisierte kriminelle Netzwerke ständig, die Regeln zu umgehen und gefährdete Arten illegal zu schmuggeln. Dieser illegale Handel bedroht nicht nur die Tier- und Pflanzenwelt, sondern auch die Sicherheit und Stabilität von Gemeinschaften. Wir stellen uns dieser Bedrohung nicht allein. Wir arbeiten eng mit internationalen Partnern wie INTERPOL, der internationalen Polizeiorganisation, und der Weltzollorganisation zusammen. Gemeinsam unterstützen wir die Länder dabei, diesen illegalen Handel zu bekämpfen, Schmuggelrouten aufzudecken und die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen.
Heute, viele Jahre nach unserer Gründung, ist unsere Mission relevanter denn je. Wir bieten Schutz für mehr als 38.000 Tier- und Pflanzenarten. Unsere Arbeit ist jedoch nicht statisch; die Natur und die Bedrohungen, denen sie ausgesetzt ist, ändern sich ständig. Deshalb treffen sich unsere Mitgliedsländer alle zwei bis drei Jahre zu einer wichtigen Versammlung, der „Konferenz der Vertragsparteien“ (CoP). Auf diesen Konferenzen überprüfen die Länder die Funktionsweise des Übereinkommens und stimmen darüber ab, welche Arten unseren Anhängen hinzugefügt, daraus entfernt oder zwischen ihnen verschoben werden sollen. Diese Entscheidungen basieren auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Unser übergeordnetes Ziel bleibt dasselbe: ein Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen der Menschen und der Natur zu finden. Wir wollen sicherstellen, dass der internationale Handel wilde Arten nicht in die Ausrottung treibt, damit wir die reiche biologische Vielfalt unseres Planeten für zukünftige Generationen bewahren können.
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CITES (das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen) ist ein internationales Abkommen zwischen Regierungen, um sicherzustellen, dass der Handel mit wilden Tieren und Pflanzen deren Überleben nicht gefährdet.
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